Unsere Mandantin sah sich mit gravierenden Anschuldigungen konfrontiert: Sie soll zwei Personen in einer Innenstadtbar mit Faustschlägen und Tritten attackiert und dadurch körperlich verletzt (§ 83 Abs 1 StGB) haben. Die Vorwürfe klangen erst heftig – doch was bleibt davon vor Gericht übrig?
Nichts.
Denn an zwei Verhandlungstagen wurde klar: Die Darstellung der Anklage und der Belastungszeugen wackelte. Widersprüchliche Aussagen, fragwürdige Erinnerungen – und: keine objektivierbaren Verletzungen, die den behaupteten Angriffen entsprochen hätten. Unsere Verteidigung hat den Finger genau in diese Wunde gelegt.
Durch gezielte Beweisanträge – insbesondere zur Einvernahme entlastender Zeugen – und eine konsequente Strategie konnte der Zweifel gesät werden, den das Recht fordert: in dubio pro reo.
⚖️ Das Ergebnis: vollständiger Freispruch!
💶 Schadenersatz abgewehrt!
Wir kämpfen – mit Präzision, Hartnäckigkeit und dem unbedingten Ziel, für unsere Mandant:innen Gerechtigkeit durchzusetzen. Auch gegen scheinbar übermächtige Vorwürfe.
Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch unter 0676/95-70-153 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.