Freispruch trotz schwerer Vorwürfe – unsere Verteidigung zeigt Wirkung

Zwei Personen, eine Bar, massive Vorwürfe – doch am Ende: Freispruch.

Unsere Mandantin sah sich mit gravierenden Anschuldigungen konfrontiert: Sie soll zwei Personen in einer Innenstadtbar mit Faustschlägen und Tritten attackiert und dadurch körperlich verletzt (§ 83 Abs 1 StGB) haben. Die Vorwürfe klangen erst heftig – doch was bleibt davon vor Gericht übrig?

Nichts.

Denn an zwei Verhandlungstagen wurde klar: Die Darstellung der Anklage und der Belastungszeugen wackelte. Widersprüchliche Aussagen, fragwürdige Erinnerungen – und: keine objektivierbaren Verletzungen, die den behaupteten Angriffen entsprochen hätten. Unsere Verteidigung hat den Finger genau in diese Wunde gelegt.

Durch gezielte Beweisanträge – insbesondere zur Einvernahme entlastender Zeugen – und eine konsequente Strategie konnte der Zweifel gesät werden, den das Recht fordert: in dubio pro reo.

⚖️ Das Ergebnis: vollständiger Freispruch!

💶 Schadenersatz abgewehrt!

Wir kämpfen – mit Präzision, Hartnäckigkeit und dem unbedingten Ziel, für unsere Mandant:innen Gerechtigkeit durchzusetzen. Auch gegen scheinbar übermächtige Vorwürfe.


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