Mein Mandant, ein junger Mann, wird an einer Wiener U-Bahn-Station von einem Kontrolleure-Team wegen seines Tickets angesprochen. Pech: Die Jahreskarte liegt zu Hause, der Ausweis ebenfalls. Was als banale Kontrolle beginnt, eskaliert – es kommt zu einem Gerangel. Der Kontrollor erleidet eine Platzwunde an der Stirn.
Die Folge? Anklage wegen Körperverletzung nach § 83 StGB – mit erhöhter Strafdrohung! Denn wer gegen Personen vorgeht, die mit der „Kontrolle der Beförderungsbedingungen“ betraut sind, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (§ 83 Abs 3 Z 1 StGB). Als wäre das nicht genug, fordert das Verkehrsunternehmen auch noch knapp 14.000,00 Euro Schadenersatz.
Doch: Nicht jede Eskalation ist ein Verbrechen.
In der Hauptverhandlung wurde klar: Nicht mein Mandant war der Angreifer – sondern der Kontrollor. Die Beweislage zeigte eindeutig: Wenn mein Mandant überhaupt eine Verletzung verursacht wurde, dann in Notwehr!
⚖️ Das Ergebnis: glatter Freispruch!
🛡️ Notwehr anerkannt!
❌ Anklage gescheitert!
💶 Schadenersatz abgewehrt!
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