Ob Besitz, Weitergabe oder Einfuhr - Verfahren im Zusammenhang mit Suchtmitteln gehören zu den häufigsten strafrechtlichen Vorwürfen. Die Bandbreite reicht von geringfügigen Mengen für den Eigengebrauch bis zu schwerwiegenden Delikten im Bereich des organisierten Handels. Wir vertreten Sie in solchen Verfahren mit Sachlichkeit, rechtlicher Erfahrung und einem differenzierten Blick - denn nicht jeder Fall ist gleich, und nicht jede Sanktion gerecht.
Verfahren im Bereich des Suchtmittelstrafrechts verlangen häufig mehr als reine Strafverteidigung: Es geht auch um Lebenssituationen, gesundheitliche Hintergründe, aber auch um den Schutz der beruflichen und persönlichen Perspektive. Wir vertreten Sie nicht nur mit juristischer Klarheit, sondern auch mit dem nötigen Verständnis für individuelle Lebensumstände - und ohne vorschnelle Bewertung.
Schon eine einfache Einvernahme oder eine Hausdurchsuchung kann entscheidende Weichen stellen. Wir beraten Sie frühzeitig und diskret, nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, wie Sie sich im Verfahren verhalten sollten. Unser Ziel: eine möglichst rasche und faire Lösung - sei es durch Diversion, eine bedingte Einstellung oder einen Freispruch.
Suchtmitteldelikte sind keine Pauschalvergehen - sie verlangen eine differenzierte Verteidigung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, Ihre Lebenssituation Beachtung findet und das Verfahren mit Augenmaß geführt wird.
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