Kosten für die Unterstützung eines Rechtsanwalts

Transparente Kostenstruktur für Ihre rechtliche Sicherheit

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist mit Kosten verbunden - doch gute juristische Beratung und Verteidigung zahlen sich aus. Wir bieten Ihnen erstklassige Rechtsvertretung zu fairen und transparenten Konditionen.

Die Höhe des Honorars richtet sich in erster Linie nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Grundlage für die Berechnung sind das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).

Kostentransparenz & Erstgespräch

Transparenz ist uns besonders wichtig. In einem Erstgespräch klären wir Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten auf – damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben und keine unerwarteten finanziellen Belastungen entstehen.

💼 Kosten Erstberatung

  • 50 Minuten Beratung: € 200,00
  • Wird im Falle einer Beauftragung auf das Honorar angerechnet

Warum Sie nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichten sollten

Gerade in Strafsachen kann eine unzureichende Verteidigung schwerwiegende Folgen haben – beruflich und privat. Eine strafrechtliche Verurteilung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, sei es durch den Verlust des Arbeitsplatzes, den Entzug der Lenkerberechtigung oder einen Strafeintrag mit langfristigen Konsequenzen.

Auch im Zivilrecht kann eine rechtzeitige Beratung helfen, kostspielige Fehler und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist oft die wirtschaftlich sinnvollere Entscheidung.

Honorarmodelle

📌 Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

  • In Zivilverfahren trägt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten (Obsiegensprinzip).
  • In manchen Fällen kommen die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder das Notariatstarifgesetz zur Anwendung.

📌 Rechtsschutzversicherung

  • Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
  • In Strafverfahren werden Verteidigungskosten nur im Falle eines Freispruchs rückerstattet - zunächst müssen Sie das Honorar vorstrecken.
  • Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Experten zur Auswahl einer passenden Versicherung.

📌 Abrechnung nach Zeitaufwand

  • Stundensatz: € 360,00 brutto (€ 300,00 netto)
  • Kleinste Abrechnungseinheit: 15 Minuten

📌 Pauschalhonorar
Für klar definierte Leistungen, wie etwa Vertragsprüfungen oder Vertragserstellungen, bieten wir auch Pauschalpreise an.

📌 Ratenzahlung nach Vereinbarung grundsätzlich möglich!

Für unsere geschätzten Klienten

Erstberatung

Kanzleistunden von 09:00 bis 18:00, Termine nach Vereinbarung.

Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch unter  0676/95-70-153 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.