Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten beginnt nicht erst mit der Anklage - sie sollte viel früher beginnen: Mit der Analyse interner Abläufe und Entscheidungsstrukturen im Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Prozesse rechtssicher zu gestalten. Durch präventive Beratung schützen wir nicht nur Ihre persönliche Verantwortung, sondern auch das Unternehmen selbst vor behördlichen Ermittlungen, Reputationsschäden und Haftungsrisiken.
Gerade Führungskräfte, Geschäftsführer und Aufsichtsräte stehen zunehmend im Fokus strafrechtlicher Verantwortung - etwa im Zusammenhang mit:
Untreue und Bilanzdelikten Korruption und Amtsdelikten Abgaben- und Finanzstrafrecht Geldwäscheprävention Umwelt- und Arbeitsstrafrecht Cybercrime- und DatenschutzfragenWir beraten Sie präventiv bei Entscheidungsprozessen, überprüfen interne Strukturen und helfen dabei, Organisationsverantwortung klar und rechtskonform zu regeln.
Unsere präventive Strafrechtsberatung fußt auf einer umfassenden Ausbildung und Praxis im Schnittfeld von Wirtschafts- und Strafrecht. Mag. Laurenz Villani verfügt über fundierte Praxis, Erfahrungen und Kenntnisse im Gesellschafts,- Unternehmens- und Bankenrecht. Dieses Wissen bringen wir gezielt in Ihre Compliance-Strategien ein - mit Blick auf wirtschaftliche Realität, rechtliche Komplexität und strafrechtliche Sensibilität.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Compliance-Systeme, insbesondere in sensiblen Bereichen wie:
internes Kontrollsystem (IKS) Richtlinien für Verhalten und Meldewesen Risikomanagement & Haftungsvermeidung Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter interne Untersuchungen bei VerdachtsfällenEin wirksames Compliance-Management ist nicht nur ein Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen - es ist auch ein starkes Signal an Aufsichtsbehörden, Geschäftspartner und Investoren.
Wir vertreten Ihre Compliance mit der erforderlichen Kenntnis der Praxis der Rechtssprechung, damit Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Sie selbst rechtlich geschützt sind und Angriffe und Anschuldigungen schon im Vorhinein vermieden und abgewehrt werden können!
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