Der Vorwurf eines Tötungsdelikts - sei es Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung - zählt zu den schwerwiegendsten im Strafrecht. Ermittlungen und Verfahren in diesem Bereich sind komplex, mitunter langwierig und emotional belastend. Gerade in dieser Situation braucht es eine Verteidigung, die sachlich bleibt, keine Zeit verliert und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite - mit Erfahrung, Ruhe und Konsequenz. Ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts ist nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern oft auch von starker öffentlicher und emotionaler Belastung geprägt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Verteidigung mit Präzision und klarer Strategie erfolgt. Wir analysieren die Aktenlage sorgfältig, achten auf die Einhaltung aller Verfahrensrechte und stellen sicher, dass Ihre Position mit der nötigen Sachlichkeit und rechtlichen Tiefe vertreten wird. Dabei verlieren wir nie aus dem Blick, dass der Ausgang des Verfahrens für unsere Mandanten existenziell ist.
Das österreichische Strafgesetzbuch kennt verschiedene Formen von Tötungsdelikten - mit sehr unterschiedlichen Strafdrohungen:
Mord (§ 75 StGB): vorsätzliche Tötung mit besonderer Skrupellosigkeit (z.B. Habgier, Heimtücke)
Totschlag (§ 76 StGB): vorsätzliche Tötung in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung
Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB): z.B. auf das ernstliche und eindringliche Verlangen des Getöteten hin
Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 80 StGB): z.B. bei Verkehrsunfällen oder grober Unachtsamkeit
Versuch eines Tötungsdelikts: auch ohne Eintritt des Todes strafbar
Wir prüfen genau, welcher Vorwurf im Raum steht, welche Beweise tragfähig sind - und ob nicht bereits der von den Ermittlungsbehörden angenommene Tatbestand verfehlt ist.
Bereits im Ermittlungsverfahren ist klarer rechtlicher Beistand entscheidend. Ob Hausdurchsuchung, Festnahme oder U-Haft: Wir vertreten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, verschaffen Akteneinsicht und analysieren Beweise, Spuren und Aussagen sorgfältig. Unser Ziel: mögliche Entlastung frühzeitig sichtbar zu machen und eine Anklage, wenn möglich, zu verhindern.
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