Vermögensdelikte - Verteidigung mit wirtschaftlichem Verständnis und rechtlicher Präzision

Wenn finanzielle Vorwürfe strafrechtlich werden, braucht es eine durchdachte Verteidigung.

Ob Untreue, Betrug, Diebstahl oder Wirtschaftsstrafrecht - der Vorwurf eines Vermögensdelikts trifft viele Menschen völlig unerwartet und kann gravierende berufliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen nach sich ziehen. Wir stehen Ihnen in dieser Situation mit juristischer Klarheit, wirtschaftlichem Verständnis und einer zielgerichteten Verteidigungsstrategie zur Seite - vom ersten Verdacht bis zur Verfahrensbeendigung.

Was fällt unter Vermögensdelikte?

Das Strafgesetzbuch kennt eine Vielzahl von Delikten, bei denen das Vermögen einer anderen Person oder Institution im Zentrum steht. Zu den häufigsten gehören:

  • Raub (§§ 142ff StGB)

  • Betrug (§ 146 StGB)

  • Untreue (§ 153 StGB)

  • Diebstahl (§§ 127ff StGB)

  • Veruntreuung (§ 133 StGB)

  • Fälschung von Urkunden oder Belegen (§§ 223ff StGB)

  • Wirtschaftsstrafrechtliche Sondertatbestände


Gerade im beruflichen Umfeld - etwa in Unternehmen, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen - entstehen oft komplexe Verfahren mit zahlreichen Beteiligten und schwierigen Beweisfragen. Wir behalten für Sie den Überblick und vertreten Sie sachlich, effektiv und mit wirtschaftlichem Verständnis.

Wirtschaftliche und berufliche Folgen im Blick

Ein Verfahren wegen eines Vermögensdelikts kann über das Strafrecht hinaus erhebliche Konsequenzen haben - von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zum Reputationsverlust. Wir analysieren frühzeitig die Gesamtsituation, beraten Sie zu möglichen Nebenfolgen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die nicht nur juristisch, sondern auch beruflich und wirtschaftlich tragfähig ist.

Frühzeitige Intervention - entscheidend für den Verfahrensausgang

Bereits im Ermittlungsverfahren können Entscheidungen getroffen werden, die den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen - etwa bei Einvernahmen, Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen. Wir greifen frühzeitig ein, beantragen Akteneinsicht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte lückenlos gewahrt bleiben. Ziel ist stets, das Verfahren möglichst rasch und mit geringstmöglicher Belastung für Sie zu beenden.

Zivilrechtliche Parallelverfahren - wir vertreten Sie umfassend

Nicht selten gehen Vermögensdelikte mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen einher - etwa durch Privatbeteiligungen im Strafverfahren oder durch nachgelagerte Zivilprozesse. Wir behalten auch diese Ebene im Blick und vertreten Sie ganzheitlich - sowohl strafrechtlich als auch im Hinblick auf wirtschaftliche Risiken und zivilrechtliche Forderungen. 
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