Ein Bremsmanöver – und plötzlich stand der Vorwurf der Nötigung im Raum.
Mein Mandant – ein unbescholtener Familienvater – sah sich plötzlich mit einer massiven Anschuldigung konfrontiert: Angeblich soll er einen anderen Autofahrer auf der Straße überholt und anschließend bewusst ausgebremst haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Nötigung (§ 105 StGB) vor dem Landesgericht für Strafsachen.
Im Zentrum der Verteidigung stand die Frage: Reicht ein Bremsmanöver aus, um als Gewalt im Sinne des Gesetzes zu gelten?
Wir konnten in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass das fragliche Bremsmanöver weder besonders abrupt noch gefährlich war – und damit nicht die Schwelle zur strafbaren Gewalt überschritt. Darüber hinaus argumentierten wir erfolgreich, dass niemand ernsthaft davon ausgeht, dabei sein eigenes Fahrzeug zu beschädigen – eine Voraussetzung, die für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung zwingend gegeben sein muss.
⚖️ Freispruch.
Die Anklage konnte nicht halten, was sie versprach. Für meinen Mandanten bedeutete das: Kein Strafregistereintrag, keine (bedingte) Haftstrafe, keine Geldstrafe, kein Reputationsverlust.
Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch unter 0676/95-70-153 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.