Doch vor Gericht zeigt sich, dass nicht immer alles so klar ist, wie es zunächst aussieht.
Von Anfang an setzte ich auf eine präzise Analyse der belastenden Beweise (insbesondere der Aussagen der Nachbarin) und eine sorgfältige Vorbereitung. Obwohl die Nachbarin eine Verletzung vorweisen konnte, galt es, den Vorfall kritisch zu hinterfragen. Ich konzentrierte mich auf mögliche Widersprüche in ihren Aussagen, die Entstehungsgeschichte der Verletzung und darauf, ob diese tatsächlich meinem Mandanten zugeordnet werden konnte.
Vor Gericht legte die Anklage großen Wert auf die Aussage der Nachbarin. Doch ihre Darstellung geriet ins Wanken. Sie widersprach sich in (entscheidenden) Details. Ein weiterer entscheidender Punkt waren die vorgelegten Fotos. Durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen konnte dargelegt werden, dass die Art der Verletzung auch durch einen Sturz oder einen anderen äußeren Einfluss hätte verursacht werden können.
Zudem konnte ich die Vorladung von Zeugen aus dem Umfeld meines Mandanten beantragen, die glaubwürdig schilderten, dass es zur vermeintlichen Tatzeit keinen Kontakt zur Nachbarin gegeben hat.
Nach einer intensiven Verhandlung samt Gutachten und Plädoyer, das die Zweifel an der Schuld meines Mandanten deutlich hervorhob, entschied das Gericht auf Freispruch. Der Richter führte aus, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichten, um meinen Mandanten zweifelsfrei zu verurteilen.
Dieser Fall zeigt, dass auch bei einer belastenden Vorgeschichte und scheinbar erdrückender Beweislage ein Freispruch möglich ist. Jeder hat das Recht auf eine faire Verteidigung und jeder Fall verdient es, gründlich geprüft zu werden.
Mein Mandant ist überglücklich, diese schwere Last von seinen Schultern genommen zu bekommen. Er hat die zweite Chance, die ihm die Justiz gewährt hat, fest entschlossen ergriffen. Ein weiterer Beweis dafür, dass es sich lohnt, für die Rechte und die Unschuldsvermutung jedes Einzelnen zu kämpfen.
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