(OGH 19.11.2024, 2Nc166/24i)

Wann ein Richter als befangen gilt – und wann nicht.

Richter kann abgelehnt werden, wenn er eine enge private oder persönliche Beziehung zu einer Partei im Verfahren oder deren Vertretern hat. Solche Verbindungen können den Eindruck erwecken, dass der Richter nicht völlig neutral entscheidet.

Anders sieht es aus, wenn ein Richter bereits in einem anderen Fall eine bestimmte rechtliche Meinung geäußert hat oder wissenschaftliche Texte zu juristischen Themen veröffentlicht hat. Das allein ist kein Grund, ihn wegen Befangenheit abzulehnen. Auch wenn im aktuellen Verfahren Fragen auftauchen, zu denen der Richter bereits öffentlich Stellung genommen hat, bedeutet das nicht automatisch, dass er voreingenommen ist.

Dass der Lebensgefährte der Richterin viel zu rechtlichen Themen wie Kreditgebühren oder Servicepauschalen veröffentlicht und beraten hat, reicht ebenfalls nicht aus, um Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin zu begründen.

Letztlich kann man mögliche Befangenheit immer nur im Zusammenhang mit dem konkreten Fall und den beteiligten Personen beurteilen. In diesem Fall gibt es jedoch keine Hinweise auf eine persönliche Nähe der Richterin zu einer der Parteien.